Unterstützung für Kunstschaffende
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Kanton Zug fördert Kunstschaffende mit 150’000 Franken
Zug – Der Kanton Zug vergibt seit 1978 jährlich Förderbeiträge sowie ein Zuger Werkjahr und unterstützt damit junge und talentierte Kunstschaffende im Kanton. Seit 2023 stehen jährlich 150’000 Franken «für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projektes oder als Weiterbildungsbeitrag zur Verfügung», teilt das Amt für Kultur mit. Das mit 50’000 Franken dotierte Zuger Werkjahr richtet sich an «etablierte Zuger Kunstschaffende, die eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen haben». Die Bewerbungsfrist für die aktuelle Ausschreibung läuft bis am Dienstag, 4. März. Bewerbungen können ausschliesslich onlineeingereicht werden: www.zg.ch/sport-kultur/kulturfoerderung. (bier)