Allgemeines
Vom 13. April 2024 bis zum 15. August 2024 können Filme für den Kurzfilmwettbewerb der Zuger Filmtage (22. Oktober bis 26. Oktober 2024) eingereicht werden.
Zugelassen für den Wettbewerb sind Kurzfilme, deren Hauptverantwortliche zur Zeit der Fertigstellung des Filmes 25 Jahre alt oder jünger waren.
Sind die Hauptverantwortlichen eines Filmes 18 Jahre oder jünger, wird ihr Film bei positiver Selektion automatisch für den Nachwuchspreis nominiert.
Das Genre ist frei wählbar.
Der Film darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als zwei Jahre sein.
Der Film darf die Länge von 15 Minuten nicht überschreiten.
Filme, die nicht Deutsch gesprochen sind, müssen mit deutschen Untertiteln eingereicht werden.
Der Film muss von in der Schweiz wohnhaften Personen oder von Personen mit starkem Schweizer Bezug erstellt worden sein.
Anwesenheitspflicht
Wird ein Film in das Programm des Wettbewerbs aufgenommen, muss dessen Einreicher:in an der Award Night am Samstag, 26. Oktober 2024, anwesend sein.
Sollte dies unter keinen Umständen möglich sein, muss eine Vertretung organisiert werden.
Preise
Die Preise (“Goldene Kirsche” dotiert mit CHF 1’000.-) werden in den folgenden Kategorien vergeben:
Publikumspreis
Preis der Zuger-Jury
Preis des Jungfilmnetzes (U18)
Einreichemodalitäten
Das Anmeldeformular auf FilmFreeway für jeden eingereichten Film mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis spätestens am 15. August 2024 online ausgefüllt werden.
Früher eingehende Anmeldungen sind willkommen. Es wird keine Anmeldegebühr erhoben.
Filmeinreichung
Es müssen alle Angaben zum Film in das Onlineformular auf FilmFreeway eingetragen werden. Der Film kann anschliessend direkt mit einem Downloadlink hochgeladen werden (via Filesharing-Dienste wie zum Beispiel: WeTransfer, Dropbox oder Google Drive). Bitte reiche den Film in der höchstmöglichen Auflösung (max. 4k) ein. Falls bei positiver Selektion eine Vorführkopie (z.B. DCP) nachgereicht werden will, ist dies unter «Sonstiges» zu erwähnen.
Benachrichtigung
Alle Einreichenden werden bis Mitte September 2024 per E-Mail über eine Selektion bzw. Nicht-Selektion für den Wettbewerb informiert.
Der Entscheid der Auswahlkommission ist endgültig. Nach der Aufnahme ins Programm der Zuger Filmtage kann ein Film nicht mehr zurückgezogen werden.
Die Macher:innen der nominierten Filme erhalten 2 Festivalpässe. Werden für die Award Night zusätzliche Tickets für Crewmitglieder benötigt, ist dies vorab per E-Mail anzukündigen.
Die Macher:innen der nominierten Filme sind zum Netzwerk-Apéro am Samstag, 26. Oktober 2024, eingeladen.
Rechteübertragung
Die Macher:innen der nominierten Filme erklären sich damit einverstanden, dass ihre Filme während der Festivalwoche (21. bis 26. Oktober 2024) im Kino und über die Festivalwebseite dem Publikum zugänglich gemacht werden.
Bedingungen
Mit dem Einreichen eines Werkes stimmen die Filmemachenden diesen Bedingungen zu und bestätigen, dass sie alle notwendigen Berechtigungen und Zustimmungen der Rechtebesitzer (z.B. Musik) eingeholt haben und somit autorisiert sind, den Film einzureichen.
Das Reglement gilt ausschliesslich für die Zuger Filmtage.
Die Zuger Filmtage behalten sich das Recht vor, über alle in diesen Regularien nicht geklärten Fälle zu entscheiden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Gewinn bei Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Des Weiteren haben die Zuger Filmtage das Recht, die eingereichten Filme für Marketingzwecke zu verwenden.
Weitere Infos: Zuger Filmtage