In die Schule statt an die Fasnacht
Brauchtum & Geschichte
In vielen Zuger Gemeinden ist am Güdelmontag und -dienstag unterrichtsfrei. Doch es gibt Ausnahmen.
Zug – Wenn nächsten Dienstag der «Badjöggel», der «Räbechüng» und der «Steigrind» verbrannt, die letzten Guggenklänge verklungen und die Konfetti zusammengekehrt sind – dann kehrt der Alltag wieder ein. Auch für die jungen Fasnachtsfans: Am Aschermittwoch, 5. März, findet der Unterricht in fast allen Gemeinden im Kanton Zug wieder wie üblich statt. Nur in Oberägeri bleiben die Türen zu den Schulen weiterhin geschlossen. Hier haben die Schülerinnen und Schüler auch noch am Mittwoch frei.
Eine Ausnahme im Kanton, wie sich zeigt: In den allermeisten Zuger Gemeinden ist am Güdelmontag und am Güdeldienstag, 3. und 4. März, unterrichtsfrei. So handhaben es zumindest die Gemeinden Cham, Baar, Unterägeri, Menzingen, Hünenberg, Risch-Rotkreuz, Steinhausen und Walchwil. Im vergangenen Jahr fielen diese beiden Fasnachtstage dabei genau in die Sportferien – dieses Jahr und auch im kommenden Jahr ist das nicht der Fall.
Dass Oberägeri hier aus der Reihe tanzt, ist gemäss Rektor Roman Fässler schon «seit Jahren» so und habe in der Gemeinde Tradition. «Die Fasnacht geniesst in Oberägeri einen hohen Stellenwert», sagt er. Jedes Jahr gebe es drei Umzüge, an denen auch die Schule mitwirke, alle fünf Jahre zudem den Schülerumzug am Schmutzigen Donnerstag.
Nur: Am Mittwoch sind auch in Oberägeri keine fasnächtlichen Anlässe mehr angesetzt. Fässler erklärt: «Es wird mündlich überliefert, dass dieser Halbtag für den Rückbau der Wagen und anderen Fasnachtsbauten genutzt werde.»
Besonderheit in Neuheim
Oberägeri ist nicht die einzige Ausnahme im Kanton. In Neuheim zum Beispiel haben die Schülerinnen und Schüler am Fasnachtsmontag frei – dann findet im Dorf der Kinderball und die Kleinkinderfasnacht statt. Am Dienstag sitzen sie dann bereits wieder an ihren Pulten, während anderswo das närrische Treiben noch andauert. Stattdessen kommen sie jeweils am letzten vollen Wochenende im Januar in den Genuss eines unterrichtsfreien Tages – dieses Jahr war es der 27. Januar.
Rektor Pascal Niederberger erklärt: «Die Neuheimer Fasnacht findet traditionell seit Jahrzehnten als erste Fasnacht im Kanton Zug statt. Dadurch erhält sie ein grösseres Gewicht und ist gut besucht.» Neben dem Einachsertreffen sei sie der grösste jährlich stattfindende Gemeindeanlass. Niederberger ist überzeugt: «Wenn dieser traditionell unterrichtsfreie Montag während der Neuheimer Fasnacht ausfallen würde, gäbe es sicher zahlreiche Rückmeldungen.»
Auch in der Stadt Zug ist der Güdeldienstag ein ganz normaler Schultag. Der Fasnachtsmontag werde «besonders intensiv gefeiert», schreibt Rektor Remo Krummenacher auf Anfrage, zudem gelte diese Regelung schon seit vielen Jahren. Am Montag findet in Zug jeweils der traditionelle und gerade auch bei Kindern beliebte Greth-Schell-Umzug statt; Start ist dieses Jahr um 16 Uhr beim Theater Casino. «Der Fasnachtsdienstag bleibt ein regulärer Schultag, da eine Abwägung zwischen schulischen und gesellschaftlichen Interessen getroffen wurde», erklärt Krummenacher. Wobei in Zug am Dienstag ohnehin keine Umzüge mehr auf dem Programm stehen. Der Grund für diesen «Wildwuchs» von unterrichtsfreien Tagen und regulärem Unterricht findet sich im kantonalen Schulgesetz.
Schulen haben gewisse Freiheiten
Paragraf 10, Absatz 3 hält fest: Pro Schuljahr können die Schulen «maximal acht schul- oder unterrichtsfreie Halbtage» festlegen. Dies etwa für «lokale Veranstaltungen, lokale Feiertage und schulinterne Weiterbildungsveranstaltungen». Daneben gibt es kantonal festgelegte Feiertage, die überall im Kanton gelten: Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag sowie Fronleichnam. Güdelmontag und -dienstag gehören nicht in diese Liste, sind also nicht kantonal festgelegt.
Die Schulen haben so eine gewisse Freiheit bei der Verteilung ihrer unterrichtsfreien Tage. «Damit ist sichergestellt, dass gemeindliche Anlässe wie zum Beispiel die Neuheimer Fasnacht, die Menzinger Chilbi oder der Chomer Märt als Traditionsanlässe durchgeführt werden können», erklärt Neuheims Rektor Pascal Niederberger. Und die Beschränkung auf acht Halbtage stelle sicher, dass keine Gemeinde benachteiligt werde.
Wobei unterrichtsfrei nicht bedeutet, dass auch die Lehrpersonen frei haben. Am Güdelmontag steht in Neuheim zum Beispiel eine schulinterne Weiterbildung an. Und in Oberägeri wird der Aschermittwoch dafür genutzt. Den Rückbau allfälliger Fasnachtswagen müssen in der Berggemeinde also andere übernehmen. (Text: Tobias Söldi)