Kurzarbeitsentschädigung im Kultursektor
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Informationen und Links zu Kurzarbeitsentschädigung.
Kurzarbeit bedeutet die durch den Arbeitgeber im Einverständnis mit den betroffenen Arbeitnehmenden angeordnete vorübergehende Reduktion der vertraglichen Arbeitszeit, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung aufrecht erhalten bleibt. Durch die Kurzarbeitsentschädigung wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Damit sollen Arbeitslosigkeit verhindert und Arbeitsplätze erhalten werden. Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Formulare
Wichtig: Die Karenzfrist für die Einführung der Kurzarbeit wurde befristet aufgehoben. Zudem müssen folgende Unterlagen bei Voranmeldungen von Kurzarbeit nicht eingereicht werden:
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Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit», Nr. 716.315 (Die Arbeitgeber müssen jedoch in der Voranmeldung schriftlich bestätigen, dass alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitende mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden sind)
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Kopie des aktuellen Handelsregisterauszugs
Formular Voranmeldung Kurzarbeit
Voranmeldung einreichen an:
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Abteilung Arbeitskräfte, Kurzarbeit
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Hotline
Helpline für Zuger Wirtschaft: +41 41 767 01 20 oder corona_zugerwirtschaft@zug.ch